| Völkergewohnheitsrecht | Dieser Text beschreibt Völkergewohnheitsrecht. Der untere Text beinhaltet die Völkergewohnheitsrecht Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Völkergewohnheitsrecht Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Völkergewohnheitsrecht fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Völkergewohnheitsrecht möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Völkergewohnheitsrecht Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Völkergewohnheitsrecht beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Völkergewohnheitsrecht. Fragen zu dem Thema Völkergewohnheitsrecht können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Völkergewohnheitsrecht Artikel
Völkergewohnheitsrecht ist das ungeschriebene Völkerrecht, das nicht naturgegebenes ist, sondern wie jedes Gewohnheitsrecht durch eine übereinstimmende gemeinsamen Rechtsüberzeugung (lat. oppinio necessitatis) der Rechtsgenossen - hier konkret der Völkerrechtssubjekte - und die langandauernde Übung (lat. longa consuetudo) entsteht. Anders als Vertragsrecht gründet es jedoch in der Regel auf einseitigen Akten vor allem von Staaten. Diese werden üblicherweise erst dann Gewohnheitsrecht, wenn sie eine andauernde Übung (consuetudo) darstellen, in einigen Fällen soll aber auch ein sofortiger Übergangins Gewohnheitsrecht möglich sein. Die Übung muss von der Überzeugung rechtlicher Verbindlichkeit getragen sein (opinio iuris). Der Akt darf also nicht ca. politisch gemeint oder Ausdruck internationaler Höflichkeit (courtoisie) oder auch Arroganz sein.
Zur Bildung des "Internationalen Rechts" werden Völkergewohnheitsrecht, internationales Vertragsrecht sowie allg. Rechtsgrundsätze herangezogen. Ob Staaten (insbesondere Hegemonialmächte) allein durch wiederholte Übung (consuetudo) neues Völkergewohnheitsrecht schaffen können, wenn dieses Verhalten durch andere Staaten ca. hingenommen bzw. diesen Handlungen nicht widersprochen wird, ist umstritten. Nach der eingangs gegebenen Definition sollte es an der für Gewohnheitsrecht erforderlichen Überzeugung der Rechtsgeltung fehlen. Es kann sich dann aber immerhin partikuläres Völkergewohnheitsrecht zwischen den Rechtssubjekten, die eine solche neue Rechtsregel des Völkergewohnheitsrechts anerkennen herausbilden.
Die UN-Generalversammlung kann kein Völkerrecht setzen, sondern ca. Initiativen für entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen den einzelnen Staaten starten. Verlautbarungen der Staaten und ihr Abstimmungsverhalten können aber Ausdruck der Überzeugung des Bestandes eines entsprechenden Völkergewohnheitsrechts sein.
|
- Selbstbestimmungsrecht der Völker (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83), BVerfGE 77, 137)
- die gegenseitige Anerkennung des Luftraumes als Staatsgebiet bis in 80 Km Höhe
- Küstengewässer, Seemeilenzonen und Fischfanggebiete.
- Verbrechen argentinischer Militärs (http://www.menschenrechte.org/Menschenrechte/Koalition/voelkermord5.htm)
|
Weiteres zu dem Artikel Völkergewohnheitsrecht | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Sommersemester, Verhalten, Bildung, David, Seminararbeit, Studenten, Arroganz, Gewohnheitsrecht, Beschluss, Ausdruck, Bverfge, Geschichte, Staaten, Anders, Gerhard, Verbindlichkeit, Staatsgebiet | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Völkergewohnheitsrecht' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Völkergewohnheitsrecht Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Völkergewohnheitsrecht' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Völkergewohnheitsrecht' und 'Völkergewohnheitsrecht' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Völkergewohnheitsrecht' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Anders, Anerkennung, Arroganz, Ausdruck, Beschluss, Bildung, Bverfge, David, Gerhard, Geschichte, Gewohnheitsrecht, Menschenrechte, Regel, Seminararbeit, Sommersemester, Staaten, Staatsgebiet, Strafrecht, Studenten, Verbindlichkeit, Verhalten |
|
|
· Diese Seite wurde bisher 648 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 16.05.2008 um 06:36:04 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 13:49, 28. Sep 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|